Frequently Asked Questions / FAQs
Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
- Prüfung elektrischer Anlagen
- Prüfung elektrischer Maschinen
- VdS Prüfung nach Klausel 3602
- Prüfung elektrischer Betriebsmittel
VdS-Prüfung nach Klausel 3602
Es werden alle relevanten elektrischen Bauteile und Komponenten der elektrischen Anlage geprüft.
Dazu gehören z.B.:
- Trafostationen
- Mittelspannungs-Schaltanlagen
- sichtbare Teile der Elektroinstallation
- Beleuchtungsanlagen
- Überspannungsschutz
- Brandschottungen (z.B. E-Schächte/Kanäle)
- uvm.
Die Pflicht zur VdS Prüfung nach Klausel 3602 (Feuerschutzklausel) ergibt sich aus den Anforderungen Ihres Versicherungsvertrags (Zusatzbedingungen für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ZFgA) 81b, § 13, Klausel 3602).
Die Prüfung nach Klausel 3602 gilt als eigenständige Brandschutzprüfung und lässt sich durch keine andere Prüfung ersetzen. Das Hauptaugenmerk dieser Prüfung liegt besonders auf den Maßnahmen des vorbeugenden sowie baulichen Brandschutzes.
Als Versicherungsnehmer sind Sie in der „Bringschuld“ den Nachweis für die Prüfung nach Klausel 3602 zu erbringen.
Die VdS-Prüfung ersetzt nicht die „ Prüfung elektrischer Anlagen“ oder die „Prüfung elektrischer Betriebsmittel“ gemäß BetrSichV, sowie die Prüfung von RWA-Anlagen, Löschanlagen und Gefahrenmeldeanlagen.
Grundsätzlich ist die Prüfung nach Klausel 3602 einmal pro Jahr durchzuführen, falls mit Ihrem Sachversicherer kein anderes Prüfintervall vereinbart wurde.
Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 darf nur durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.
Verlust/Teilverlust des Versicherungsschutzes!
Können Sie den Nachweis für die Prüfung nach Klausel 3602 nicht erbringen, so droht im Schadensfall der Verlust bzw. Teilverlust des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus kann der Geschädigte oder der Versicherer eine zivilrechtliche Klage gegen den Verursacher (Verantwortlichen) einleiten.
Im Falle eines Personenschadens kann es zu Schadensersatzforderungen von über 1.000.000 € (Eine Million Euro) kommen.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DIN VDE 0701-0702)
Alle elektrischen Betriebsmittel, die während des Betriebes (aktive Verbindung zu einem Stromkreis) bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Bohrmaschinen, Handsägen, Schleifmaschinen etc.
- Baustrahler & Handleuchten
- Verlängerungskabel & Kabeltrommeln
- Küchengeräte, z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc.
- Netzteile & Ladekabel
- uvm…
Auch private elektrische Geräte, die im Betrieb verwendet werden, sind in den Prüfzyklus einzubeziehen und vor der ersten Inbetriebnahme auf den sicheren Zustand hin zu überprüfen.
Die VDE-Prüfung elektrischer Geräte ist an allen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten in Betrieben vorzunehmen. Dies ist auch in der DGUV Vorschrift 3 als Pflicht für jedes Unternehmen festgelegt.
Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3 § 5. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit der befähigten Person (BetrSichV § 14) festgelegt werden.
Normen & Vorschriften:
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1201
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0701-0702
Grundsätzlich sind elektrische Geräte immer vor der ersten Benutzung sowie nach Reparatur oder Instandsetzung auf ihre Sicherheit zu überprüfen.
Die Prüfintervalle für die Wiederholungsprüfungen sind so zu bestimmen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden. Je nach Einsatzbedingungen, Gefährdungen für den Benutzer, Erfahrungswerten und den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Branche etc.) weichen die Prüffristen von Gewerk zu Gewerk ab.
Als Orientierungshilfe dienen die unten aufgeführten Normen & Regeln:
- DGUV Vorschrift 3
- TRBS-1201
- Bedienungsanleitungen
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfungen) darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal (Elektrofachkräfte) oder durch befähigte Personen unter der Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die TRBS-1203 und die DIN VDE 0701-0702 geregelt.
Demnach muss das Prüfpersonal mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- abgeschlossene berufliche Ausbildung oder Studium
- einschlägige Berufserfahrung
- zeitnahe berufliche Tätigkeit
Die Kostenermittlung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hängt immer von einer individuellen Beratung und weiteren Faktoren ab, beispielsweise:
- Anzahl der zu prüfenden Geräte
- Anzahl der Standorte
- Zusatzleistungen (z.B. Datenbankpflege, Inventarisierung, Zugang zum Kundenportal, Wartungsvertrag)
Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100
Elektrische Anlagen nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 sind z.B.:
- Räume mit Badewanne oder Dusche
- Baustellen
- Landwirtschafts- und Gartenbau
- Solar-Photovoltaik- (PV-)Stromversorgungssysteme
- Beleuchtungsanlagen im Freien
- Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
- uvm.
Alle elektrischen Anlagen (Zusammenschlüsse mehrerer elektrischer Betriebsmittel) in Ihrem Unternehmen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Hierzu zählen sowohl stationäre als auch nicht stationäre Anlagen.
Dazu gehören z.B. die Prüfung von:
- Niederspannungshauptverteilungen und Unterverteilungen
- Lüftungs- und Kälteanlagen
- (Not-)Beleuchtungsanlagen
- Steckdosenstromkreise
- Baustromverteiler
- uvm.
Elektrische Anlagen, die mit ihrer Umgebung starr verbunden sind (z.B. Niederspannungsverteilungen), werden als stationäre Anlagen bezeichnet. Elektrische Anlagen die je nach Gebrauch und Bestimmungsort auf und abgebaut werden, sind als nicht stationäre Anlagen zu sehen.
Während des Betriebes elektrischer Anlagen sind regelmäßige Prüfungen als Nachweis des sicheren Zustands notwendig. Die Verpflichtung zur VDE-Prüfung elektrischer Anlagen ergibt sich aus:
- dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
- der DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“
- und der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
Demnach ist jeder Betreiber bzw. Errichter von Niederspannungsanlagen klar dazu verpflichtet, Sicherheitsmängel frühzeitig und präventiv festzustellen, abzustellen und zu dokumentieren.
HINWEIS: Die Notwendigkeit der VDE-Prüfung ist spätestens dann von Bedeutung, wenn aufgrund eines Unfalls der Nachweis erbracht werden muss, dass die elektrische Anlage zum Unfallzeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entsprach. Dieser Nachweis ist auch und vor allem bei Haftungsfragen relevant“.
Die Prüfintervalle für elektrische Anlagen ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften. Sie sind so zu bestimmen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden. Je nach Art der Anlage, Umgebung, Beanspruchung und den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Branche etc.) können die Prüffristen abweichen.
Die Prüfung elektrischer Anlagen darf nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte mit umfangreichem und aktuellem Fachwissen durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und den TRBS-1203 Ziffer 3.3 geregelt.
Demnach muss das Prüfpersonal mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- elektrotechnische Berufsausbildung z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Betriebstechnik sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen oder ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik
- mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen
- zeitnahe berufliche Tätigkeit z.B. durch die Reparatur und Instandhaltung elektrischer Anlagen, Prüfung elektrischer Betriebsmittel
- aktuelles Fachwissen entsprechend den Regeln der Technik, durch nachweisbare Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen in der Elektrotechnik
Die Kostenermittlung zur Prüfung elektrischer Anlagen bedarf immer einer individuellen Beratung und hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:
- Anzahl der zu prüfenden Unterverteilungen
- Anzahl der zu prüfenden Stromkreise
- Zusatzleistungen (z.B. Thermografie, Zugang zum Kundenportal, Wartungsvertrag)